Mit einem Jahresbeitrag von 30 € können Sie Mitglied im Freien Hospizverein Erzgebirgsvorland e.V. werden und somit die Hospizarbeit aktiv unterstützen.
Beitragsordnung des Freien Hospizverein Erzgebirgsvorland e.V.
§1 Ermächtigungsgrundlage
Grundlage für diese Beitragsordnung ist die Satzung des Vereins in ihrer jeweils gültigen Fassung. Diese Beitragsordnung regelt die Höhe des Beitrages und die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder.
§2 Beitragspflicht
1. Jedes Vereinsmitglied hat einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 30 € jährlich zu zahlen.
2. Bei Aufnahme in den Verein im Laufe des Jahres ist der Mitgliedsbeitrag anteilig zu entrichten.
3. In sozialen Härtefällen kann der Vorstand auf Antrag die Beitragspflicht teilweise oder ganz erlassen. Die Antragstellung hat jährlich neu zu erfolgen.
4. Ein Rechtsanspruch auf eine Ermäßigung der Beitragspflicht bzw. eine Freistellung besteht nicht.
§3 Fälligkeit
Der Jahresbeitrag ist fällig zum 31.03. des laufenden Geschäftsjahres.
§4 Zahlungsform
Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift.
§5 Zahlungsrückstand
Bei einem Zahlungsrückstand über zwei Jahre erlischt die Mitgliedschaft im Verein.
§6 Inkrafttreten
Die Beitragsordnung tritt am 18.01.2020 in Kraft.
Satzung (geändert 24. September 2022) [PDF-Download]